Ihre Rückmeldung ist uns sehr wichtig, um die tägliche Arbeit zu verbessern.
Wenn Sie mit einer Maßnahme der Polizei oder dem Verhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zufrieden sind, so können Sie dies formlos -schriftlich (Brief, E-Mail) oder mündlich - jeder Polizeibehörde mitteilen. Wir freuen uns auch über Anerkennung.
Wenn Sie mit einer Maßnahme der Polizei oder dem Verhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht einverstanden sind, so können Sie sich mit Ihrer Beschwerde formlos - schriftlich oder mündlich - an jede Polizeibehörde wenden. Im Rahmen eines qualifizierten Beschwerdemanagements wird Ihrer Beschwerde nachgegangen und Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung.
Hinweise zum Beschwerdeverfahren
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden sind formlose Rechtsbehelfe. Sie sind nicht an Fristen und Formen gebunden und haben keine aufschiebende Wirkung.
Jedermann kann sich ihrer bedienen, auch ein nicht direkt Betroffener. Die Beschwerde löst eine Selbstkontrolle der Verwaltung, hier: der Polizei, hinsichtlich der Recht- und Zweckmäßigkeit der angegriffenen Amtshandlung oder des Verhaltens aus.
Die in der Beschwerde enthaltenen Hinweise auf polizeiliche Schwächen sollen identifiziert und als Verbesserungspotenzial genutzt werden.
Zunächst wird geprüft, ob es sich um ein persönliches Fehlverhalten (Dienstaufsichtsbeschwerde) oder um eine Fehlentscheidung (Fachaufsichtsbeschwerde) handelt. Anschließend werden die erforderlichen Schritte zur Klärung des Sachverhaltes eingeleitet.
Anmerkung
Wir weisen aber auch darauf hin, dass bei bewusst falschen Anschuldigungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei NRW eine Verpflichtung seitens der Strafverfolgungsbehörden besteht, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzuleiten.