Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen sind durch das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz geregelt. Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angezeigt werden. Hierfür benutzen Sie bitte das aufgeführte Formular "Anmeldung einer öffentlichen Versammlung/eines Aufzuges unter freiem Himmel" und senden es ausgefüllt per Post, per Fax oder per E-Mail unter Beachtung der 48-Stunden Frist an folgende Adresse:
Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Direktion ZA - Sachgebiet ZA 11
Weidenauer Straße 231
57076 Siegen
E-Mail: versammlungsrecht.siegen-wittgenstein [at] polizei.nrw.de (versammlungsrecht[dot]siegen-wittgenstein[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Fax: 0271 7099 2166
Außerhalb der normalen Bürodienstzeiten oder an Wochenenden wenden Sie sich bitte direkt an die Leitstelle der Polizei unter:
E-Mail: poststelle.siegen-wittgenstein [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]siegen-wittgenstein[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Telefon: 0271 7099 0
Fax: 0271 7099 4444
Die Polizei berät Sie als Anmelderin oder Anmelder zu Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten werden Sie durch die Polizei zu einem Kooperationsgespräch eingeladen, in welchem gemeinsam Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können. Je nach Art und Umfang Ihrer Versammlung müssen Sie mit Beschränkungen rechnen, wie z.B. der Bereitstellung von Ordnern, welche die Ordnung innerhalb der Versammlung gewährleisten. Die Versammlung kann auch verboten oder aufgelöst werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.
Das Formular zur Anmeldung einer Versammlung oder eines Aufzuges unter freien Himmel finden Sie auf der rechten Seite unter "Downloads".
(Hinweis: Beabsichtigen Sie, das Formular elektronisch zu übersenden, wählen Sie den PDF-Drucker!)
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Versammlung über ein Online-Formular anzuzeigen. Die entsprechende Internetseite finden Sie hier:
Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie auf unseren Landesseiten.