Alle Personen, Institutionen und Organisationen sind derzeit aufgerufen, verantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sich möglichst langsam vollzieht, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein dazu entschlossen, den Besucherverkehr in den Dienstgebäuden auf das Notwendigste zu begrenzen.
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel entbehrlich.Publikumsverkehr ist während der bisherigen Öffnungszeiten dienstags von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhrunddonnerstags von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr ab sofort nur in Ausnahmefällen und nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen sind durch das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz geregelt. Wenn Sie eine Versammlung unter freiem Himmel im Kreis Siegen-Wittgenstein anmelden wollen, wenden Sie sich bitte während der normalen Bürodienstzeiten an: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Direktion Zentrale Aufgaben Sachgebiet ZA 11 Weidenauer Straße 231 57076 Siegen
Zuständige Sachbearbeiter sind:
Dagmar AmosTelefon: 0271 7099-2111 Fax: 0271 7099-2166
Dennis SchneiderTelefon: 0271 7099-2113 Fax: 0271 7099-2166
Fax: 0271 7099-2166 E-Mail: versammlungsrecht.siegen-wittgenstein [at] polizei.nrw.de (versammlungsrecht[dot]siegen-wittgenstein[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angemeldet werden. Hierfür benutzen Sie bitte das unten aufgeführte Formular "Anmeldung einer öffentlichen Versammlung/eines Aufzuges unter freiem Himmel" und senden es ausgefüllt per Post, per Fax oder per E-Mail unter Beachtung der 48-Stunden Frist an die oben angeführte Adresse. Außerhalb der normalen Bürodienstzeiten oder an Wochenenden wenden Sie sich bitte direkt an die Leitstelle der Polizei unter Telefon 0271 7099-0, Fax 0271 7099-4444 oder E-Mail poststelle.siegen-wittgenstein [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]siegen-wittgenstein[at]polizei[dot]nrw[dot]de) .
Die Polizei berät Sie als Anmelderin oder Anmelder zu Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten werden Sie durch die Polizei zu einem Kooperationsgespräch eingeladen, in welchem gemeinsam Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.
Je nach Art und Umfang Ihrer Versammlung müssen Sie mit Auflagen rechnen, wie z.B. der Bereitstellung von Ordnern, welche die Ordnung innerhalb der Versammlung gewährleisten. Die Versammlung kann auch verboten oder aufgelöst werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.
Das Formular zur Anmeldung einer Versammlung oder eines Aufzuges unter freien Himmel finden Sie auf der rechten Seite unter "Downloads"
(Hinweis: Beabsichtigen Sie, das Formular elektronisch zu übersenden, wählen Sie den PDF-Drucker!)
Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie auf unseren Landesseiten.