Waffenrechtsangelegenheiten

Waffen
Waffenrechtsangelegenheiten
Informationen zum Waffenrecht
Hier erhalten Sie Hinweise und Antragsformulare rund um das Waffenrecht

Das Sachgebiet ZA 11 der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein ist zuständig für waffenrechtliche Fragen.

Bei den meisten Anliegen im Bereich Waffenrecht  sind persönliche Vorsprachen in der Regel entbehrlich. Die Anträge sowie dazugehörige Unterlagen können Sie uns daher gerne per Post übersenden. 

Falls persönliche Termine bei uns erforderlich sein sollten, erfolgen diese ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld telefonisch hinsichtlich der Verfahrensweise.

Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie nachfolgend aufgeführt.



Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die Themenbereiche

- waffenrechtliche Erlaubnisse

- kleiner Waffenschein

- Ausnahmen vom Alterserfordernis

- Schießerlaubnisse,

- Erlaubnisse für Schießstätten,

- Waffenbesitzkarten

und vieles mehr sind:

  Buchstaben: A – C  und  T – Z

  Herr Schwänke

  0271 7099 - 2116

  Buchstaben: D – J

  Herr Mühlhaus

  0271 7099 - 2115

  Buchstaben: K – O

  Frau Amos

  0271 7099 - 2111

  Buchstaben: P – S

  Herr Schneider

  0271 7099 - 2113



Postanschrift:

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

Direktion ZA, ZA 11

Postfach 210651

57030 Siegen

per Mail erreichbar über Waffenrecht.Siegen-Wittgenstein [at] polizei.nrw.de (Waffenrecht[dot]Siegen-Wittgenstein[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

per Fax erreichbar über  0271 7099 - 2166

 

Weitere
Informationen
Nach Neuerungen der Novelle des Waffengesetzes im vergangenen Jahr sind jetzt Fristen bis zum 01.09.2021 zu beachten
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110