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Aufgrund der Novellierung des Waffenrechts kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten daher von Sachstandsabfragen per Telefon oder Mail abzusehen!
Sobald alle erforderlichen Unterlagen im Rahmen von Anträgen vorliegen, werden die Waffenbehörde oder die Untere Jagdbehörde unaufgefordert Kontakt mit Ihnen aufnehmen!
Sollten Sie aus einem anderen Grund einen Termin vereinbaren wollen, bitten wir Sie, dieses Anliegen unter Angabe des Grundes an folgende E-Mail- Adresse zu senden:
Waffenrecht.siegen-wittgenstein [at] polizei.nrw.de (Waffenrecht[dot]siegen-wittgenstein[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Das Sachgebiet ZA 11 der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein ist zuständig für waffenrechtliche Fragen.
Bei den meisten Anliegen im Bereich Waffenrecht sind persönliche Vorsprachen in der Regel entbehrlich. Die Anträge sowie dazugehörige Unterlagen können Sie uns daher gerne per Post übersenden.
Falls persönliche Termine bei uns erforderlich sein sollten, erfolgen diese ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld telefonisch hinsichtlich der Verfahrensweise.
Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie nachfolgend aufgeführt.
Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die Themenbereiche
- waffenrechtliche Erlaubnisse
- kleiner Waffenschein
- Ausnahmen vom Alterserfordernis
- Schießerlaubnisse,
- Erlaubnisse für Schießstätten,
- Waffenbesitzkarten
und vieles mehr sind:
Buchstaben: A – C und T – Z | Herr Schwänke | 0271 7099 - 2116 |
Buchstaben: D – J | Herr Mühlhaus | 0271 7099 - 2115 |
Buchstaben: K – O | Frau Amos | 0271 7099 - 2111 |
Buchstaben: P – S | Herr Schneider | 0271 7099 - 2113 |
Postanschrift:
Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Direktion ZA, ZA 11
Postfach 210651
57030 Siegen
per Mail erreichbar über Waffenrecht.Siegen-Wittgenstein [at] polizei.nrw.de (Waffenrecht[dot]Siegen-Wittgenstein[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
per Fax erreichbar über 0271 7099 - 2166