Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Finanzermittlungen
Bekämpfung der Geldwäsche
Geld regiert die Welt. Viele Straftaten werden nur verübt, um sich zu bereichern. Dies geschieht immer auf Kosten anderer. Doch nach der Tat steht der Täter vor der zweiten Aufgabe: Die „schmutzigen“ Erlöse müssen gewaschen werden. Erst wenn es für die Polizei nicht mehr möglich ist, den Weg des Erlangten nachzuvollziehen, kann sich der Täter sicher fühlen und die Vorteile seiner Tat genießen. Dies zu verhindern, ist die Aufgabe von Finanzermittlungen. Hierzu hat das LKA NRW das Dezernat Finanzermittlungen eingerichtet.

LKA NRW
Gemeinsame Ermittlungen von Polizei und Zoll

Die Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) der Polizei NRW und des Zollfahndungsamtes Essen haben die Bekämpfung der Geldwäsche sowie die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung im Fokus (verfahrensunabhängige Finanzermittlungen). Die Ermittlungen beider Behörden erfolgen abgestimmt nach dem Prinzip der „zusammengeschobenen Schreibtische“, um die Potenziale optimal zu nutzen. Herausragende Sachverhalte der Organisierten und schweren Kriminalität werden im Rahmen von Ermittlungskommissionen bearbeitet.


 Vermögensabschöpfung und Grundsatzangelegenheiten

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abschöpfung kriminell erlangter Vermögenswerte (verfahrensintegrierte Finanzermittlungen). Ziel ist es, den Tätern die aus oder für die Tat erlangten Vermögenswerte zu entziehen. Diese werden je nach Delikt zur Gewährleistung späterer Geschädigtenansprüche oder für die zu erwartende Durchsetzung staatlicher Ansprüche als Folge gerichtlicher Verfallsentscheidungen vorläufig gesichert.

Einen Überblick über die Situation der Finanzermittlungen in Nordrhein-Westfalen gibt das jährliche Lagebild Finanzermittlungen NRW.
 

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110