Zwei Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss

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Zwei Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss
In der Nacht zu Sonntag ( 31.03.2042) haben sich zwei Unfälle ereignet, bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen.
PLZ
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Polizei Siegen-Wittgenstein
Polizei Siegen-Wittgenstein

In der Nacht zu Sonntag ( 31.03.2042) haben sich zwei Unfälle ereignet, bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen.

Gegen 04:00 Uhr war ein 32-Jähriger mit seinem Lieferwagen in Hilchenbach-Vormwald auf der Sterzenbacher Straße in Richtung Erndtebrück unterwegs.

Dabei kollidierte er mit einem geparkten Volkswagen. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von über 2 Promille. Die Einsatzkräfte brachten den jungen Mann auf die Polizeiwache nach Kreuztal. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Der 32-Jährige und sein 33-Jähriger Beifahrer blieben unverletzt.

Da der Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er noch eine Sicherheitsleistung bezahlen.

Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf einen oberen, vierstelligen Betrag.

Gegen 05:25 Uhr kam es zu einem weiteren Unfall unter Alkoholeinfluss. Diesmal wurden die Polizisten in Siegen zur Unfallaufnahme in die Freudenberger Straße gerufen.

Ein 24-Jähriger war zuvor mit seinem Audi kurz vor dem Wellerbergstunnel einem 22-Jährigen VW Fahrer aufgefahren. Dieser wartete dort vor einer roten Ampel. Glücklicherweise blieben alle Insassen der beiden Autos sowie die Fahrzeugführer unverletzt.

Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch bei dem 24 Jahre alten Mann fest. Die Polizeibeamten transportierten ihn zur Polizeiwache nach Siegen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Außerdem wurde der Führerschein sichergestellt und die Fahrzeugschlüssel einbehalten. Es entstand ein Sachschaden im unteren dreistelligen Bereich.

Die Verkehrskommissariate in Kreuztal und in Siegen haben die weitere Sachbearbeitung übernommen. Die Betroffenen erwartet nun jeweils eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Die Polizei appelliert: Alkohol gehört zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle. Bei den oben geschilderten Sachverhalten ist es glücklicherweise nicht zu Personenschäden gekommen, doch oftmals ist dies bei Unfällen auch vom Zufall abhängig. Lassen Sie ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie Alkohol getrunken haben. Dies kann ansonsten Menschenleben kosten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110