Sondereinsatz „Kradraser“: Drei Fahrverbote und zwei sichergestellte Fahrzeuge

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Sondereinsatz „Kradraser“: Drei Fahrverbote und zwei sichergestellte Fahrzeuge
Bei einem Sondereinsatz zum Thema "Kradraser" hat die Polizei am Wochenende zahlreiche Verstöße geahndet.
PLZ
Kreis Siegen-Wittgenstein
Polizei Siegen-Wittgenstein
Polizei Siegen-Wittgenstein

Am Sonntag (11.05.2025) hat der Verkehrsdienst der Polizei Siegen-Wittgenstein erneut einen Sondereinsatz gegen Kradraser durchgeführt. Der Einsatz bestand aus mehreren Komponenten wie beispielsweise einer Kradstreife und einer Geschwindigkeitsmessung.

Zwischen 10 und 18 Uhr führte der Verkehrsdienst eine Geschwindigkeitskontrolle auf der „Alten Eisenstraße“ durch. Erlaubt sind auf dieser Straße 40 km/h. Von rund 240 gemessenen Fahrzeugen waren über 80 zu schnell unterwegs, darunter acht Kräder. Der negative Spitzenreiter war ein Kradfahrer mit gemessenen 99 km/h. Laut Regelsatz des Bußgeldkataloges gibt es dafür mindestens zwei Punkte, 480 Euro Bußgeld und ein vierwöchiges Fahrverbot.

Neben dem Spitzenreiter müssen zwei weitere Kradfahrer mit einem Fahrverbot rechnen. 

Im Laufe des Einsatzes erhielt der Verkehrsdienst den Hinweis, dass in der bekannten „Applauskurve“ Filmaufnahmen durch eine Person getätigt werden. Die Beamten konnten die Person antreffen und ihr einen Platzverweis erteilen. Ermittlungen ergaben, dass die Frau in der Vergangenheit bereits als Beschuldigte eines verbotenen KFZ-Rennens aufgefallen war.

Die Kradstreife kontrollierte im Rahmen des Sondereinsatzes gleich mehrere Kräder.  In Netphen fiel am Nachmittag eine schwarz-weiße Husqvarna auf, die augenscheinlich über technische Umbauten verfügte. Zunächst bemerkten die Beamten, dass das Krad laut Zulassungsbescheinigung gedrosselt sein sollte. Dies war jedoch nicht der Fall. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass unter anderem die falsche Reifengröße am Vorderrad eingesetzt wurde. Zudem wurde der vorgeschriebene Kettenschutz entfernt, was im schlimmsten Fall für schwere Verletzungen gesorgt hätte. Die verbaute Abgasanlage am Krad war nur für Wettkampfmotorräder auf geschlossenen Rennstrecken konzipiert. Die Polizisten stellten das Krad sicher. Den 29-jährigen Fahrer erwartet ein Strafverfahren. 

In einem weiteren Fall stellten die Beamten einen Roller sicher, der mit einem falschen Versicherungskennzeichen ausgestattet war. Zudem verfügte der Fahrer nicht über die nötige Fahrerlaubnis. 

Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde wird auch in der Zukunft Sondereinsätze gegen Kradraser durchführen und appelliert: Fahren Sie bitte auch bei schönem Wetter immer vorschriftsmäßig. Geschwindigkeit ist der Killer Nr. 1 auf unseren Straßen. Achten Sie bitte zudem darauf, dass ihr Fahrzeug immer in einem einwandfreien Zustand ist.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110