Nachtrag zur Pressemitteilung vom 5. August 2025.
Ein Hinweis aus der Bevölkerung hat bereits am vergangenen Donnerstag (7. August) zur Identifizierung eines 42 Jahre alten Kölners geführt.
Der 42-Jährige lässt sich in vorliegender Sache anwaltlich vertreten.
Die Fahndung wird zurückgenommen. Die rechtliche Grundlage zur Veröffentlichung und Verwendung der Bilder ist somit entfallen.