Zusammenfassend wurden 23 Verstöße von Radfahrern festgestellt, die in 21 Fällen mit einem Verwarngeld und zweimal mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet wurden. In einem Fall mussten die Kontrollteams für den Fahrer eines E-Scooters eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben. 32 Verwarngelder mussten die Beamten für Pkw-Fahrer erheben, in acht Fällen wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben und in einem Fall wurde ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
Hervorzuheben ist in dieser kurzen Bilanz der Fall eines Klein-Lkw, der sich als rollende Gefahrenstelle herausstellte. Der augenfällig desolate Zustand des „Korrosionsfalls“ forderte die Beamten förmlich zur Kontrolle auf. Neben der Durchrostung tragender Teile (Fahrzeugrahmen) war hier vor allem die „Aufhängung“ des Getriebeblocks ausschlaggebend für die Stilllegung durch einen Sachverständigen (siehe angehängte Fotos). Da der abenteuerliche Zustand des Fahrzeugs in dieser Form länger bestanden haben musste, nährte die „frische“ Hauptuntersuchungsplakette den Verdacht des Straftatbestandes einer Falschbeurkundung im Amte durch den entsprechenden Prüfer. Die Ermittlungen dauern an. Fahrer und Halter müssen jeweils mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen rechnen. Eine potenzielle Gefahrenstelle für Leib und Leben Dritter wurde sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen.