In Siegen-Wittgenstein kann es am kommenden Montag (08. Januar 2024) durch angezeigte Versammlungen zu Verkehrsbehinderungen kommen. Bundesweit haben Landwirte zu einer Protestwoche aufgerufen. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein liegen der Polizei aktuell zwei Versammlungsanzeigen vor.
In Wilnsdorf findet im Zeitraum zwischen 05:30 Uhr und 10 Uhr eine Versammlung mit Aufzug statt. Der Anmelder rechnet mit rund 25 Teilnehmenden, die mit ihren landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch einen Teil der Gemeinde Wilnsdorf pendeln wollen.
In Erndtebrück-Schameder ist eine Versammlung mit Aufzug für den Zeitraum zwischen 5 Uhr und 15 Uhr angezeigt. Der Anmelder rechnet mit 150 Teilnehmenden.
Die Versammlung trägt das Thema: "Kundgebung zu den Beschlüssen der Bundesregierung zum Haushalt 2024". Im oben angegebenen Zeitraum möchten die Teilnehmenden von einem zentralen Treffpunkt aus mit ihren Fahrzeugen durch den Altkreis Wittgenstein fahren.
Bei beiden Versammlungen sind steigende Teilnehmerzahlen nicht auszuschließen.
Durch die Aufzüge kann es vor allem im Berufsverkehr und im ÖPNV zu Verkehrsstörungen kommen. Die Polizei wird die Versammlungen begleiten und bittet alle Verkehrsteilnehmer: "Stellen Sie sich bitte auf entsprechende Verkehrsstörungen ein und bringen Sie Geduld mit. Unterlassen Sie riskante Verkehrsmanöver, insbesondere riskante Überholaktionen, um nicht sich oder andere in Gefahr zu bringen."
Darüber hinaus kann es zu einer erhöhten Verkehrsteilnahme landwirtschaftlicher Fahrzeuge kommen, die sich auf den Weg zu Versammlungen in angrenzenden Landkreisen machen und von dort wieder zurückkehren.
Polizeidirektor Thomas Fürst: "Uns als Polizei ist es ein großes Anliegen, dass die Versammlungen in Siegen-Wittgenstein friedlich verlaufen. Wir sind mit einem starken Kräfteaufgebot im Einsatz, um auch die Aufzüge entsprechend zu begleiten. Eines möchte ich jedoch betonen: Wir fordern die Versammlungsteilnehmer dringend auf, sich an die getroffenen Absprachen mit den Versammlungsleitern zu halten. Daneben dulden wir kein strafbares Verhalten von Versammlungsteilnehmern oder anderweitige Störungen. Wir werden Verstöße konsequent ahnden und verfolgen."