Siegen
Am Montagnachmittag (30.06.2025) hat eine Streife der Polizei in Siegen eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei fiel gegen 16 Uhr ein 28-Jähriger auf, der mit seinem PKW durch die Fußgängerzone in der Kölner Straße fuhr. Die Beamten hielten den Mann an, um ein Verwarnungsgeld zu erheben.
Was geschah dann?
Der 28-Jährige zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt. Viel mehr wurde er ausfallend und zunehmend verbal aggressiv. Er sagte den Beamten, dass er nun seine Freunde bei der Polizei anrufen wollte und wählte mit seinem Mobiltelefon den Notruf. Dort beschwerte er sich über die Polizisten und fragte mehrfach, ob er das Verwarngeld zahlen müsse.
Das Ergebnis seines Telefonats war jedoch keine Begnadigung, sondern eine Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Notrufen.
Wann darf man den Notruf wählen?
Der Notruf ist für Notfälle wie Verkehrsunfälle oder aber Hinweise auf Straftaten gedacht.
Dabei betonen wir ausdrücklich, dass wir diese Schwelle sehr niedrig ansetzen; also lieber einmal zu viel als einmal zu wenig anrufen.
Kein Notruf ist definitiv, wenn man sich über ein (zu Recht) verhängtes Verwarnungsgeld beschweren möchte. Hier gibt es genügend andere Wege und man blockiert nicht den Notruf für echte Notfälle.
Worauf man sonst noch beim Notruf achten sollte, erfahren Sie hier: https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/artikel/im-notfall-7