19 Bitte folgen -hier antwortet die Polizei - Sonderwunschsendung im Dezember 2024
Passend zu Weihnachten hieß es heute in der Bürgersprechstunde "Bitte folgen - hier antwortet die Polizei" bei Radio Siegen "Wünscht euch was".
In der Sonderwunschsendung konnten die Zuhörerinnen und Zuhörer Anregungen geben und Fragen stellen. Viele Fragen konnten im Laufe der Sendung beantwortet werden.
Diese können Sie in unserem Podcast nachhören.
Hier noch ein paar Fragen, die wir nicht mehr in der Sendezeit geschafft haben:
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Wo ist die Promillegrenze beim Fahrrad? Ist es die gleiche Grenze wie beim E-Scooter?
Beim Fahrrad (und beim Pedelec) liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit laut Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Weist man allerdings ab 0,3 Promille Fahruntüchtigkeiten auf, kann hier bereits die relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Beim E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren. Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt laut Rechtsprechung bei 1,1 Promille. Die relative Fahruntüchtigkeit kann bereits bei 0,3 Promille beginnen. Bei 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (bis 1,09 Promille).
Am besten nach Alkoholkonsum Hände weg vom Lenker oder Lenkrad, das ist für einen selbst und für andere das Sicherste.
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Gibt es für Polizisten besondere Anforderungen an die Fitness?
Einstellungsvoraussetzung ist das erfolgreiche Ablegen des Deutschen Sportabzeichens (mindestens in Bronze, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze / Deutsche Schwimmabzeichen in Gold und es muss im Ausdauerbereich ein entsprechender Lauftest gemacht werden.
Auch in der Ausbildung ist Sport natürlich ein Bestandteil. Nach der Ausbildung gilt: Das Sportabzeichen ist auch in der Folge jährlich zu absolvieren.
In unserer Behörde ist das Behördliche Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert. Dazu gehören nicht nur diverse Sportangebote, sondern auch Veranstaltungen / Vorträge zu gesunder Ernährung, Stressbewältigung und vieles mehr. Unser BGM hat bereits mehrfach Preise errungen.
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Es gab zwei Anregungen / Beschwerden in Sachen Geschwindigkeitskontrollen (Dreis-Tiefenbach/Im Hüttseifen und Geisweid/In der Wenscht).
Dort hatten wir bereits in der Vergangenheit Hinweise auf Geschwindigkeitsverstöße erhalten. In der Straße Im Hüttseifen liegen die Voraussetzungen für den Einsatz eines Radargerätes nicht vor (Parksituationen und Straßenverlauf lassen den ordnungsgemäßen Einsatz nicht zu). Lasermessungen wurden exemplarisch durchgeführt, ohne allerdings eine entsprechende Verstoßquote festzustellen.
In Geisweid gibt es mehrere Messörtlichkeiten, die immer wieder mal bedient werden. In der Wenscht (speziell wurde der Starenweg angesprochen) sind Radarmessungen nicht möglich. Es finden aber nahezu täglich Schulwegsicherungen vor Ort statt.
Auch monierte Fahrten im Bereich des Rathauses sind bekannt. Erst diesen Montag sind diesbezüglich Verkehrskontrollen durch den Bezirksdienst erfolgt.
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Darf man nach der Einnahme von medizinischen Cannabis Auto fahren?
Nach unserem Kenntnisstand gelten die neuen Grenzwerte ohne Ausnahme. Bei einer entsprechenden Feststellung würden wir eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Cannabiseinfluss fertigen. Die Bußgeldstelle entscheidet dann, ob ein Verstoß vorliegt bzw. ob eine Sanktion erfolgen soll. Bei einer möglichen Sanktion kann man Widerspruch erheben und den Rechtsweg beschreiten.