Wie gehe ich als Opfer mit Stalking um

Sexuelle Gewalt
Wie gehe ich als Opfer mit Stalking um
Die Polizei ist oftmals die erste Anlaufstelle für Opfer in Gewaltsituationen. Sie bietet Hilfe und Unterstützung und kann eine akute Gefahrensituation beenden.
LKA NRW

Darüber hinaus wird der Täter oft erstmals durch die Polizei mit dem Unrecht seines Handelns konfrontiert.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nach bekannt werden eines Stalkingsachverhalts konsequent und unverzüglich reagiert wird. So kann eine mögliche Gewaltspirale frühzeitig unterbrochen werden.

Handlungshinweise für die Betroffenen

1. Abstinenz

Dem Täter beziehungsweise der Täterin sollte nur einmal, dafür aber unmissverständlich, erklärt werden, dass kein Kontakt (mehr) gewünscht wird.

2. Transparenz

Das soziale Umfeld (Freunde, Nachbarn, Nachbarn, Familie, Arbeitskollegen und – kolleginnen) muss über die Belästigung in Kenntnis gesetzt und gebeten werden, dass keine Informationen über die Betroffenen herausgegeben werden.

3. Dokumentation

Durch eine Dokumentation kann der Stalking - Verlauf rekonstruiert werden. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Strafverfolgung ist, dass das Opfer die vom Stalker gezeigten Handlungen und Verhaltensweisen so sorgfältig wie möglich dokumentiert.  

4. Konsequenz

Manchen Betroffenen fällt es schwer, auf die Belästigung des Täters/der Täterin nicht zu reagieren. Es ist aber zwingend notwendig, dass alle Hinweise konsequent befolgt werden. So haben die Betroffenen nicht mehr das Gefühl, nur ohnmächtig ausgeliefert zu sein, sondern zu handeln.

Weitere Informationen gibt die Polizei in einem Faltblatt unter

http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/tipps.html

An wen kann ich mich in Fällen von Stalking wenden?
  • In akuten Gefahrensituationen an die Polizei über 110,
  • an die speziell geschulten Beamtinnen/Beamten für den polizeilichen Opferschutz Ihrer Polizei vor Ort,
  • die örtlichen Frauenberatungsstellen (siehe unter www.frauenberatungsstellen-nrw.de oder über die Telefonauskunft)
  • Frauenhäuser (siehe unter www.frauen-info-netz.de oder über die Telefonauskunft
  • Die Außenstellen  Weisser Ring e.V. (www.weisser-ring.de oder über das Opferhilfetelefon des Weisser Ring e.V. unter Tel.: 116006)

Ein zusätzliches Angebot für Frauen als Opfer von Gewalt ist das bundesweite Hilfetelefon. Es bietet betroffenen Frauen unter der Rufnummer: 08000 116 016 die Gelegenheit, sich an 365 Tagen, zu jeder Uhrzeit, anonym, kostenlos und sicher beraten zu lassen. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich. Anrufe werden streng vertraulich behandelt. Nach einer Erstberatung werden die von Gewalt betroffenen Frauen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort weitervermittelt.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110