Waffenamnestie 2017

Asservate Waffen
Waffenamnestie 2017
Am 6. Juli 2017 traten Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Für den befristeten Zeitraum bis zum 1. Juli 2018 ist es möglich, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.

In § 58 Abs. 8 WaffG  wird die Amnestieregelung angesprochen.

Die praxisrelevanten Regelungen hierzu sehen vor, dass bis zum 01.07.2018 ein Strafverzicht bezüglich illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition besteht.

Das heißt, dass diese Waffen und Munition straffrei bei der Polizei abgegeben werden können. Ziel ist es, die Anzahl der Waffen in der Bunderepublik zu reduzieren. Die sogenannte Waffenamnestie soll hierfür einen Anreiz schaffen.

Bereits 2009 konnten Waffen auf diese Weise straffrei bei den zuständigen Behörden abgegeben werden. Im Gegensatz zu 2009 ist es nicht mehr möglich, illegal besessene Waffen an Personen zu übereignen, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind. Sowohl Waffen als auch Munition können ab sofort auf jeder Polizeidienststelle abgegeben werden. Von dort aus wird die Vernichtung veranlasst.

Bei der Abgabe größerer Mengen wird um die vorherige Kontaktaufnahme gebeten. Die Polizei bittet darum, die Waffen aus Rücksicht auf die übrigen Bürger nicht offen sichtbar und getrennt von der Munition zu den Abgabestellen zu transportieren.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110