Dazu werden Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel)oder Partydrogen verwendet, die im Körper ihre gefährliche Wirkung entfalten. K.O.-Tropfen sind zumeist farb- und geruchlos. Der leicht salzige oder seifenartige Geschmack der Tropfen wird durch die Aromen in Getränken und Cocktails oft überdeckt. Nach anfänglichen Glücksgefühlen, Entspannung, Enthemmung und allgemeiner Stimulierung folgen Übelkeit und Schwindel. Das Opfer wird willenlos.
Kommt es zur Bewusstlosigkeit, haben Opfer häufig keine oder nur vage Erinnerungen an das, was passiert ist. Bei Überdosierung kann es zu Koma und tödlicher Atemlähmung kommen. K.O.-Tropfen werden Männer und Frauen gleichermaßen insbesondere in Diskotheken, Lokalen oder auf Partys ins Getränk gemischt. Da viele Opfer dadurch willenlos oder bewusstlos werden, kann es in der Folge zu Straftaten wie Diebstahl, Raub oder sonstigen schwerwiegenden Straftaten (Sexualdelikte) kommen.
Die Wirkung der gefährlichen Tropfen ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Die Wirkung setzt nach 10 - 20 Minuten ein und kann bis zu vier Stunden - in Einzelfällen auch erheblich länger - anhalten.
So schützt man sich am besten vor den heimtückischen K.O.-Tropfen:
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
- Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
Und hier noch die Tipps der Polizei für den Ernstfall:
1. Handeln Sie schnell !
Hat sich nach einem Getränk Ihr Zustand unerklärlich verändert, spüren Sie motorische oder psychische Auffälligkeiten, die Sie sich nicht erklären können, oder hatten Sie einen "Filmriss", dann suchen Sie schnellstens ärztliche Hilfe! Der Verdacht auf eine Vergiftung durch K.O.-Tropfen kann durch Urin - und Blutproben nachgewiesen werden. Der zeitliche Nachweis hängt aber vom verwendeten Mittel ab.
Unter Umständen ist ein erfolgversprechender Nachweis nur wenige Stunden nach dem Konsum möglich!
2. Wichtig: Anzeige bei der Polizei erstatten!
Scham oder Angst sollten Sie nicht davon abhalten die Polizei einzuschalten. Bedenken Sie: Eine nicht erstattete Strafanzeige nützt nur dem Täter!
3. Unterstützung und Hilfe bieten auch die örtlichen Frauennotrufe und Beratungsstellen für Frauen.