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IM NRW
Kalt erwischt! Das muss nicht sein!
Tipps der Polizei zum Thema Sicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen

Bald gibt der Winter in der hiesigen Region sein erstes Gastspiel. Winterliche Verkehrsverhältnisse werden insbesondere dann im gesamten Altkreis Wittgenstein und auch in Teilen des Siegerlandes zu beklagen sein.

Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein appelliert vor dem Hintergrund der nun beginnenden winterlichen Verkehrsverhältnisse, entsprechend achtsam zu fahren und die Geschwindigkeit den jetzigen Gegebenheiten und Straßenverhältnissen anzupassen. Dies gilt in besonderem Maße für die Gruppe der sogenannten „Jungen Fahrer“ (18-24 Jahre), die naturgemäß noch über keine ausreichende Fahrpraxis verfügt. Junge Fahrer können daher beispielsweise von den Tücken einer glatten Fahrbahn mehr als nur unangenehm überrascht werden...   

Damit Sie sicher durch den Winter kommen, sollten Sie Ihr Auto spätestens jetzt winterfest machen!

Auch in den vergangenen Jahren wurden Autofahrerinnen und Autofahrer vielfach vom Wintereinbruch kalt erwischt. Die Folge waren Staus, Verkehrsbehinderungen und ein Anstieg der Verkehrsunfälle, glücklicherweise meist nur mit Blechschäden.

Deshalb appelliert die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein zu Beginn der dunklen und kalten Jahreszeit:

"Machen Sie Ihr Auto frühzeitig winterfest. Dazu gehört auch die richtige Bereifung und eine winterfeste Scheibenwaschanlage."

Winterreifenpflicht nimmt Autofahrer in die Pflicht

Sicherheit durch Winterreifen
Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wettverhältnisse einstellen. Dies dient nicht nur ihren eigenen Interessen, sondern auch denen der anderen Verkehrsteilnehmer 

Seit Ende 2010 besteht die „konkrete Winterreifenpflicht“ des § 2 (3a) der Straßenverkehrsordnung (StVO).


Was legt das Gesetz fest?

Ab dem Jahr 2018 sind ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Zeichen - Piktogramm „Schneeflocke im Berg“ - vorgeschrieben. Die „M+S“- Kennzeichnung (steht für „Matsch & Schnee“) verliert ihre Gültigkeit im Jahr 2024. Sind also Winterreifen vor dem 01.01.2018 hergestellt worden und tragen noch das „M+S“-Zeichen, so sind diese noch bis 2024 zugelassen. Winterreifen sind Pflicht bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Diese Reifen haben ein Profil, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.

Wann müssen Winterreifen montiert sein?

Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Wetterverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.

Für wen trifft die Regelung zu?

Die Regelung der Winterreifenpflicht gilt für fast alle Kraftfahrzeuge im Sinne der Definition des § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz und somit auch für entsprechend motorisierte Zweiräder.  
Wichtig: Nicht nur bei eigenen Fahrzeugen sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld

Wer unter winterlichen Wetterbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss 60 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung werden sogar 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es zu einer Gefährdung sind 100 Euro, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro fällig!   


Außerdem rät die Polizei:

Achten Sie darauf, dass die Beleuchtseinrichtungen ihres Fahrzeuges voll funktionsfähig und die Scheinwerfer richtig eingestellt sind.

Eiskratzer, Handschuhe, Starthilfekabel, Handbesen, Frostschutzmittel gehören jetzt in jedes Kraftfahrzeug.

Kontrollieren Sie, ob Kühlwasser und Scheibenwischanlage ausreichend mit Frostschutzmittel versorgt sind. Wechseln Sie schmierende Scheibenwischerblätter frühzeitig aus.

Entladene Batterien gehören zu den häufigsten Pannengründen. Überprüfen Sie deshalb die Leistungsfähigkeit der Fahrzeugbatterie.

Und so fahren Sie stressfrei und sicher:  

Lassen Sie sich nicht überraschen!

Informieren Sie sich am Vorabend über die Witterungsbedingungen am nächsten Morgen. Planen Sie entsprechend längere Fahrzeiten ein, so ersparen Sie sich einen stressigen "Kaltstart!"

Sorgen Sie für freie Sicht!

Beschlagene oder zugefrorene Scheiben erhöhen das Unfallrisiko. Wer nur ein Guckloch frei kratzt, gefährdet sich und andere. Außerdem droht ein Verwarngeld.

Befreien Sie Ihr Auto von Schnee und Eis!

Fegen Sie vor Fahrtantritt Schnee vom Autodach und der Motorhaube, sonst wird er während der Fahrt auf die Front- und Heckscheibe geweht und sorgt für Sichtbehinderungen. Besonders gefährlich für nachfolgende Fahrzeugführer sind Schnee- und Eisplatten, die sich während der Fahrt vom Dach und /oder Kofferraum lösen.

Fahren Sie langsam und vorausschauend!

Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Witterungs- und Straßenbedingungen an. Besondere Vorsicht ist bei Temperaturen um den Gefrierpunkt geboten, da sich nasse Fahrbahnen innerhalb weniger Minuten in regelrechte "Rutschbahnen" verwandeln können.
Deshalb sollten Sie plötzliche Bremsmanöver vermeiden, lassen Sie Ihr Fahrzeug vorsichtig ausrollen

Vorsicht Nebel!

Nebel-Fahrten erfordern höchste Konzentration! Bei Nebel den Sicherheitsabstand vergrößern. Schon bei ersten Nebelschwaden das Fahrlicht einschalten, um besser zu sehen und gesehen zu werden! Die Nebelschlussleuchte darf nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt!

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