Hintergrund ist der §1 STVO. Dieser Paragraf legt die Rücksichtnahme im Straßenverkehr gesetzlich fest:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Angelehnt an dieses Gesetz ist das Ziel von FAIR-kehr, Rücksichtnahme, Achtsamkeit und Verantwortung bei der Teilnahme am Straßenverkehr anzuregen - mit dem langfristigen Ziel, eine dauerhafte Verbesserung der Unfallzahlen zu erwirken. Ein hohes Verkehrsaufkommen, unterschiedliche Verkehrsmittel und Geschwindigkeiten sind eine große Herausforderung für alle Verkehrsteilnehmenden. Diese Faktoren erfordern ständige Aufmerksamkeit.
Insbesondere auf Menschen mit Behinderung, Kinder und ältere Menschen sollten wir daher besonders Rücksicht nehmen. Was bedeutet es, wenn ich mit Blindenführstock durch die Stadt gehe und Fahrräder oder E-Scooter meinen Weg behindern? Wie komme ich gut in ein Verkehrsmittel herein und wieder heraus, wenn ich älter bin und nicht mehr gut laufen kann? FAIR-kehr greift unter anderem diese Themen auf. Werden auch Sie Teil von FAIR-kehr und halten Sie die Augen offen, wo im Straßenverkehr Ihre Mithilfe gefragt ist.