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Fahrradkontrolle bei Dunkelheit
„Alles rund um das Fahrrad“
Fahrrad und E-Bike-Unfälle haben in den letzten Jahren stetig zugenommen.
Polizei Siegen

Gerade bei den E-Bikes birgt eine erhöhte Mobilität sowie eine schnellere Fahrt die Gefahr, dass man durch andere Verkehrsteilnehmer nicht / nicht rechtzeitig wahrgenommen oder aber die Geschwindigkeit unterschätzt wird. 
Das gilt aber ebenso für die sportlich ausgelegten Räder ohne Motor. 

Um diese Gefahr zu minimieren, ist nicht nur die richtige Lichtquelle am Fahrrad wichtig.

Was sonst noch alles dazu gehört, erfahren Sie hier.

Das Verkehrssichere Fahrrad

Neben dem regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr, sichtbarer Kleidung, einem geeigneten, gut eingestellten Fahrradhelm ist auch das verkehrssichere Fahrrad ein wichtiger Aspekt, um sicher im Straßenverkehr unterwegs sein zu können.

In den vergangenen Jahren gab es in Bezug auf die Verkehrssicherheit nach der StVZO einige Änderungen, die für Radfahrer eine Erleichterung darstellen.

So ist beispielsweise ein zweiter Rückstrahler in Rot seit dem 1. Juni 2017 nicht mehr vonnöten.

Was muss denn alles am verkehrssicheren Fahrrad angebracht sein, damit es den Vorschriften entspricht?

 

Gemäß §§ 67 ff StVZO müssen folgende Gegenstände angebracht sein:

  • Beleuchtung in Weiß vorn (nach ECE-Norm, 10 Lux Leistung)
  • Reflektor in weiß vorn
  • Eine hell tönende Klingel
  • Rücklicht in Rot hinten
  • Reflektor in Rot hinten
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen (eine pro Rad)
  • Reflektoren an den Rädern, hier besteht die Möglichkeit, eine/ mehrere der folgenden Varianten zu wählen:
      • Zwei Katzenaugen pro Reifen
      • Reflexstreifen auf dem Mantel
      • Speichenreflektorclips an allen Speichen
  • Reflektoren an Vorder- und Rückseiten der rutschfesten, festverschraubten Pedale (orange)

 

Diese Gegenstände müssen am Fahrrad angebracht sein. Der Gesetzgeber hat diese Aspekte als Mindestanforderung festgelegt. Darüber hinaus kann man sein Fahrrad durch sinnvolle Ergänzungen aufrüsten, z.B. Standlichtanlage, Kettenschutz, Schlösser etc.

Ob die Beleuchtung batteriebetrieben oder durch einen Dynamo angetrieben ist, spielt keine Rolle. Ein Prüfsiegel sollte jedoch vorhanden sein. So ist gewährleistet, dass die Beleuchtung ausreichend hell ist.

Radfahrer sollten neben den oben angeführten Gegenständen, die verpflichtend angebracht sein müssen, auch an eine ausreichende Profiltiefe an den Fahrradmänteln denken. Es gibt grundsätzlich keine vom Gesetzgeber vorgegebene Mindestprofiltiefe für Fahrräder, aber jeder, der bei Nässe oder unebenem Untergrund mal kräftig bremsen musste, weiß, dass die Bremse nur ihre Wirkung zeigen kann, wenn ausreichend Profil vorhanden ist.

Auch die Kontrolle von Lenker, Griffen und Sattel auf ihre Festigkeit ist sinnvoll. Mit der Zeit lösen sich Schrauben mitunter - und das kann gefährlich werden.

Das Einstellen der Bremshebel ist ebenfalls sinnvoll. Es kann passieren, dass eine funktionstüchtige Bremse bei Gefälle an ihre Grenzen kommt, wenn der Bremshebel bei kräftiger Betätigung Kontakt mit dem Griff bekommt. So ist es empfehlenswert, wenn die Bremshebel so eingestellt sind, dass die Bremshebel beim Anziehen auf halber Strecke greifen.

So ausgerüstet, steht der sicheren Fahrt im Straßenverkehr nichts mehr im Wege!

 

Zum schnellen Nachschlagen haben wir einen Flyer zum Thema „Sicheres Fahrrad“ erstellt.

Der Flyer steht zum Download bereit.

 

Gute Fahrt wünscht Ihre Polizei Siegen- Wittgenstein!
 

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